1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive sich im Anhang befindlicher Gebührentabelle gelten für Verträge zwischen der Homaris Service GmbH bzw. der jeweiligen Gesellschaft der Homaris-Unternehmensgruppe, welche auftritt – im Folgenden „Beherbergungsbetrieb“ genannt – und der Partei, mit der der Beherbergungsvertrag zustande kommt – im Folgenden „Gast“ oder „Buchender“ genannt.
1.2. Geschäftsbedingungen des Gastes, welche von dem Inhalt dieser AGB abweichen, finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart sowie schriftlich bestätigt wurden.
1.3. Der Gast erklärt sich mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung.
2.1. Der zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast geschlossene Vertrag ist ein Beherbergungsvertrag.
2.2. Zu den vertraglichen Pflichten des Beherbergungsvertrages gehört die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie aller inkludierten sowie zusätzlich gebuchten Dienstleistungen.
2.3. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast individuell und schriftlich vereinbart wurden.
2.4. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (nachfolgend auch „Buchung“ genannt), der durch den Beherbergungsbetrieb angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung der Buchung. Um eine Buchung vorzunehmen, muss der Buchende mindestens 18 Jahre alt sein.
2.5. Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Übernachtenden, haftet der Dritte dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Übernachtenden als Gesamtschuldner gemäß § 421 BGB für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Vertragspartner bleibt hiervon unberührt in vollem Umfang zur Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen verpflichtet.
2.6. Der Beherbergungsbetrieb benötigt gültige Kontaktinformationen des buchenden Gastes. Dazu zählen Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer. Die Anzahl und die Namen aller Gäste, die das Zimmer bewohnen, müssen registriert werden, sowie die Nationalität und die Reisepassnummer bei ausländischen Reisenden gemäß § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) (Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten). Der Meldeschein ist vom Buchenden zu unterschreiben. Zur Überprüfung der Identität des Gastes und seiner Mitreisenden ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument einzufordern.
3.1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen fristgemäß sowie unverzüglich gemäß geltender Preisabsprache zu begleichen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs gegenüber Dritten.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb angepasst werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der Gäste, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Beherbergungsbetrieb dem zuvor schriftlich zustimmt.
3.5. Alle Reservierungen sowie sonstigen Dienstleistungen müssen über das vom Gast für die Reservierung genutzte Buchungsportal gezahlt werden. Eine Barzahlung ist in keinem Fall möglich.
3.6. Rechnungen des Beherbergungsbetriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR erhoben.
3.7. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen (Kaution). Die Höhe der Kaution und deren Fälligkeit werden vor der Buchung angezeigt. Der Beherbergungsbetrieb ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Beherbergungsbetrieb aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.8. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern.
4.1. Der Beherbergungsbetrieb räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht ein. Im Einzelfall sind abweichende Regelungen zu Rücktrittsbedingungen vereinbart, die dem Gast vor der Buchung angezeigt werden und die bei Buchung entsprechend diesen AGBs vorrangig gelten.
4.2. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Beherbergungsbetrieb Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß der im Anhang befindlichen Gebührentabelle.
4.3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Beherbergungsbetrieb kein Schaden oder der dem Beherbergungsbetrieb entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigung ist.
4.4. Sofern der Beherbergungsbetrieb die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Beherbergungsbetrieb zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes, der von dem Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen sowie dessen, was der Beherbergungsbetrieb durch anderweitige Verwendungen der Beherbergungsbetriebsleistungen erwirbt.
4.5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Apartment, ohne dies dem Beherbergungsbetrieb rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (sog. No-Show).
4.6. Maßgeblich für die Berechnungsgrundlage des Schadensersatzes ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Beherbergungsbetrieb. Der Rücktritt ist schriftlich zu übermitteln.
4.7. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Umstände höherer Gewalt wie z.B. widrige Witterungsbedingungen oder persönliche Notfälle und Terminänderungen. Reservierungen müssen gemäß den Rücktrittsbedingungen des vom Gast genutzten Buchungskanals storniert werden.
4.8. Sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nach Vertragsschluss nicht zweifelsfrei geklärt werden, so ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, den Zugang zu verwehren sowie vom Vertrag zurückzutreten. Dem Gast stehen keine Schadensersatzansprüche zu.
4.9. Wird eine gemäß § 3.7. vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.10. Außerdem besteht ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund in folgenden Fällen:
4.11. Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.1. Bei groben Verstößen gegen diese AGB ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort und fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Gast hat das gebuchte Apartment umgehend zu verlassen.
5.2. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine sonstige Entschädigung besteht im Fall des 5.1 nicht.
5.3. Sofern sich Widersprüche aus anderen Vertragsdokumenten und diesen AGB ergeben, gelten die AGB vorrangig.
5.4. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht insbesondere, allerdings nicht abschließend, in folgenden Fällen:
5.5. Der Beherbergungsbetrieb behält sich ferner das Recht vor, wegen oben genannten Verstößen Schadensersatzforderungen laut der Gebührentabelle geltend zu machen. Das im Einzelnen genannte Recht zur Festsetzung eines hiervon abweichenden, gesondert ermittelten Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
5.6. Nach erfolgter Kündigung muss dies dem Gast umgehend schriftlich mitgeteilt werden.
5.7. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts und der Kündigung hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments, sofern am Standort der gebuchten Einheit mehrere Apartments desselben Ausstattungsniveaus zur Verfügung stehen. Der Beherbergungsbetrieb kann die Bereitstellung eines bestimmten Apartments schriftlich bestätigen.
6.2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast zwischen 15:00 und 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die genaue Uhrzeit der Bereitstellung innerhalb dieses Zeitfensters wird vom Beherbergungsbetrieb festgelegt. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, gebuchte Apartments nach 16:00 Uhr am Folgetag des vereinbarten Anreisetages anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
6.3. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, die bereitgestellten Check-in-Informationen (Check-in-Video, Zugangscodes etc.) zur Kenntnis zu nehmen und bei Unklarheiten den Guest-Service zu kontaktieren. Die Check-in-Informationen werden dem Gast erst nach Abschluss des Online-Check-In zur Verfügung gestellt. Bei Komplikationen oder Fragen hat der Gast den Homaris-Guest-Service zu kontaktieren. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummer von diesem wird dem Gast im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Beherbergungsbetrieb spätestens zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die genaue Uhrzeit innerhalb dieses Zeitfensters wird vom Beherbergungsbetrieb festgelegt. Den Parteien steht es frei, eine andere Zeit für den Check-Out zu vereinbaren. Der Beherbergungsbetrieb behält sich für einen verspäteten Check-Out die Geltendmachung weitergehender Kosten gemäß der angehängten Gebührentabelle vor.
6.5. Sämtliche Lebensmittel müssen zum Check-Out entfernt werden.
7.1. Das Apartment darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen.
7.2. Der Beherbergungsbetrieb hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den angemieteten Räumen zur Erfüllung der Vertragspflichten, wie zum Beispiel die Reinigung des Zimmers oder aus sonstigen wichtigen Gründen. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.
7.3. Die Haupteingangstür des Gebäudes ist nach dem Betreten stets zu schließen, jedoch nicht abzuschließen. Für die Dauer der Überlassung des Apartments ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Apartments Fenster und Türen geschlossen zu halten.
7.4. Bei Epidemien/Pandemien ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, nach eigenem Ermessen oder auf Anordnung der örtlichen Behörden Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
8.1. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken sind verboten. Eine Ausnahme kann durch den Beherbergungsbetrieb in schriftlicher Form nach vorherigem schriftlichem Antrag des Gastes erteilt werden.
8.2. Das Apartment wird vom Beherbergungsbetrieb in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem und mangelfreiem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Beherbergungsbetrieb hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist ausdrücklich untersagt.
8.3. Im gesamten Gebäude des Beherbergungsbetriebes gilt ein absolutes Rauchverbot. Dies gilt neben Zigaretten ebenfalls für Vapes, Aromadiffuser, Räucherstäbchen oder sonstige Substanzen und rauch- sowie dampferzeugende Gerätschaften. In sämtlichen Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes sind Messeinrichtungen verbaut, welche dazu in der Lage sind, die vorgenannten Verstöße festzustellen.
8.4. Offenes Feuer, Flammen oder Grills, ob mit Holzkohle oder Gas, sowie Feuerwerkskörper sind auf dem Gelände des Apartments nicht erlaubt.
8.5. Das Abmontieren der Meldeköpfe oder von sonstigen technischen Messeinrichtungen führt automatisch zum Alarm.
8.6. Sollte es aufgrund des Verhaltens des Gastes oder von diesem zugehörigen Personen zu einem Feuerwehreinsatz kommen, so sind die Kosten hierfür vollumfänglich vom Gast zu tragen.
8.7. In den Apartments ist Lärm zu vermeiden. Die Nachtruhe von 22:00 – 06:00 Uhr ist einzuhalten. In den Apartments sind Dezibelmesser verbaut, die den Beherbergungsbetrieb bei erheblichen Lärmbelästigungen benachrichtigen.
8.8. Es gilt ein generelles Partyverbot in der Unterkunft, unabhängig davon, ob alle Teilnehmer der Feier zugleich auch Mitreisende des Gastes oder diesem anderweitig zugehörig sind.
8.9. Nicht registrierte Besucher sind nur bis 22:00 Uhr gestattet. Sofern sich nach 22:00 Uhr Personen in den Apartments befinden, die nicht auf dem Check-in-Formular aufgeführt sind, wird dies als ungenehmigte Überbelegung betrachtet und kann neben einem Hausverbot zu weiteren Gebühren führen. Die ungefähre Anzahl der sich im Apartment befindlichen Personen kann durch die verbaute Messtechnik festgestellt werden.
8.10. Im Fall eines Verstoßes gegen §§ 8.5. – 8.9 beauftragt der Beherbergungsbetrieb nach Kenntniserlangung einen Sicherheitsdienst zur Durchsetzung der Hausregeln. Neben der Erteilung einer Verwarnung ist der Sicherheitsdienst berechtigt den Anwesenden, welche keine Gäste oder Mitreisende im Sinne dieses Vertrages sind ein Hausverbot auszusprechen, sofern dies notwendig zur Wahrung des Hausfriedens erscheint. Sollte die Ruhestörung trotz Einschreitens des Sicherheitsdienstes fortgesetzt werden, so kann die fristlose Kündigung des Beherbergungsvertrages gemäß § 5.1 erfolgen.
8.11. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Apartments nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Beherbergungsbetriebs erlaubt.
8.12. Im Falle eines Brandes oder eines anderen Notfalls benachrichtigt der Gast die ununterbrochen erreichbare Hotline des Beherbergungsbetriebs. Eine Karte mit den Notausgängen befindet sich in dem jeweiligen Apartment sowie in den Fluren. Die Notausgänge sind mit grünen Schildern gekennzeichnet. Das Apartment ist mit Rauchmeldern ausgestattet und an der Tür jedes Gästezimmers befinden sich Informationen zum Brandschutz sowie Evakuierungspläne für den Notfall.
8.13. Es ist untersagt, in den Apartments Fotos und Videos zu gewerblichen Zwecken zu machen. Der Beherbergungsbetrieb hat das Recht, die Aufnahmen herauszuverlangen.
8.14. Der Beherbergungsbetrieb behält sich im Fall des Verstoßes gegen §§ 8.1 – 8.13 neben den fällig werdenden Kosten gemäß der Gebührentabelle weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
9.1. Der Gast haftet grundsätzlich für alle Schäden, die durch ihn oder einer seiner Mitreisenden oder sonstig zugehörigen Personen verursacht werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Der Gast hat während des Vertragsverhältnisses entstehende Schäden vollumfänglich zu ersetzen. Vorsätzliche Beschädigungen führen zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrags gemäß § 5.1.
9.2. Liegen Verschmutzungen vor, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, so hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, eine zusätzliche Reinigungsgebühr gemäß Gebührentabelle in Rechnung zu stellen. Sollte die Pauschale aufgrund von Umständen, die der Gast oder eine ihm zugehörige Person zu vertreten hat, nicht ausreichen, so werden im Einzelfall die darüber hinausgehenden Kosten geltend gemacht. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
9.3. Alle mit der Reparatur verbundenen Kosten werden dem Gast in Rechnung gestellt. Bei vorsätzlichen Beschädigungen behält sich der Beherbergungsbetrieb die Erstattung einer Strafanzeige ausdrücklich vor.
9.4. Bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen unverzüglich beim Beherbergungsbetrieb durch den Gast gemeldet werden, da dieser ansonsten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet. Ansprüche des Gastes aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich gemeldet werden, sind ausgeschlossen.
9.5. Bezüglich möglicher Schadensersatzansprüche sowie sonstiger Kosten, die gemäß dieser AGB verursacht werden, wird auf die sich im Anhang befindliche Gebührentabelle verwiesen.
9.6. Der Beherbergungsbetrieb haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Beherbergungsbetrieb ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Beherbergungsbetrieb im selben Umfang.
9.7. Die Haftungsbegrenzungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9.8. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich großen Schadens hinzuweisen.
9.9. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nur nach gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache den Beherbergungsbetrieb informiert.
9.10. Für Nachrichten, Post und Warensendungen, die an den Gast gerichtet sind, übernimmt der Beherbergungsbetrieb keine Verantwortung. Die Haftung ist vollumfänglich ausgeschlossen.
9.11. Fahrzeuge werden auf Risiko des Gastes geparkt. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Fahrzeuge, Insassen oder Inhalte, die während des Aufenthaltes betrieben oder geparkt werden.
10.1. Der Beherbergungsbetrieb stellt in seinen gesamten Räumlichkeiten oder Apartments den Gästen oder Mitreisenden einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Der Beherbergungsbetrieb gestattet ausschließlich diesem Personenkreis die Nutzung des WLAN-Zugangs für die Dauer des Aufenthaltes. Der Beherbergungsbetrieb gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges.
10.2. Der Beherbergungsbetrieb ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Beherbergungsbetrieb deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Beherbergungsbetrieb behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
10.3. Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
10.4. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Für Schäden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Beherbergungsbetrieb keine Haftung.
10.5. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
10.6. Der Gast stellt den Beherbergungsbetrieb des Apartments von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Beherbergungsbetrieb des Apartments auf diesen Umstand hin.
10.7. Sollten im jeweiligen Beherbergungsbetrieb eigene Geschäftsbedingungen vor der Nutzung des Internets akzeptiert werden, so gehen diese vor.
11.1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für verlorene, verlegte, gestohlene oder beschädigte Wertsachen oder Gegenstände nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte der Gast Gegenstände vergessen haben, wendet er sich an den Support.
11.2. Werden Gegenstände, mit Ausnahme von verderblichen Gegenständen, von unseren Gästen zurückgelassen und nach der Abreise vom Housekeeping gefunden, werden diese eingesammelt, protokolliert und an einem sicheren Ort zur Abholung durch den Eigentümer für bis zu vierzehn (14) Tage aufbewahrt. Die Aufzeichnungen über verlorene und gefundene Gegenstände werden fünf Jahre lang aufbewahrt.
11.3. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, für die Bearbeitung und Rücksendung der Fundsache eine angemessene Bearbeitungspauschale zu erheben. Die Höhe der Bearbeitungspauschale richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand und wird dem Gast auf Anfrage mitgeteilt.
11.4. Wenn sich der Gast nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist meldet, werden die nicht abgeholten Gegenstände an örtliche Organisationen weitergegeben oder entsprechend entsorgt.
Die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen sind hier zu finden: https://www.homaris.com/de/datenschutzerklaerung/
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Im Falle des Vorliegens von unterschiedlichen Versionen dieser AGB und etwaiger Hausordnungen in verschiedenen Sprachen, gilt im Zweifel die deutschsprachige Version.
13.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13.4. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Der Beherbergungsbetrieb hat das Recht, dem Gast folgende Sonderkosten / zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen. Bei den Angaben handelt es sich um Rahmenangaben. Die konkrete Höhe der zu zahlenden zusätzlichen Gebühren ergibt sich aus der Rechnung des Beherbergungsbetriebes. Diese sind abhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden und Aufwand.